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FRÄSTECHNIK

Die Installation einer wasserführenden Fussbodenheizung in vorhandenen Estrichen von Ein- und Mehrfamilienhäusern wird mittels einer speziell für diesen Anwendungsfall entwickelten Frästechnik durchgeführt. Schnell und präzise wer-den damit Nuten für die Verlegung des Heizungsrohrsystems in den Estrich gefräst. Mit dieser Technik können Sie Ihren Kunden den Komfort und die Vorteile einer Fussbodenheizung auch für Bestandsimmobilien anbieten –  mit über-schaubarem Aufwand und zu günstigen Konditionen.

 

Nahezu staubfrei werden die Nuten für die Uponor PE-Xa oder Uni Pipe Plus Heizungsrohre passgenau in den vorhan-denen Zement-, Anhydrid oder Trockenestrich gefräst. Der anfallende Staub wird dank eines in der Fräsmaschine ein-gebauten Industriestaubsaugers direkt abgesaugt, so stellt selbst die Installation in Räumen mit frisch renovierten Wänden kein Hindernis dar. Anschliessend erfolgt die Verlegung der Heizungsrohre in die entstandenen Nuten. 

 

Die Installation der Fussbodenheizung ist innerhalb eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung in der Regel nach einem Tag fertiggestellt. Zeitaufwändige Nacharbeiten sind nicht erforderlich. Der Fliesenleger kann sofort mit seiner Arbeit starten. Alle anderen Oberbeläge sind nach Aufbringen und Trocknen einer dünnen Ausgleichsschicht ebenfalls innerhalb kürzester Zeit verlegbar.

Wichtige Voraussetzungen für die nachträglich eingefräste Fussbodenheizung

1. / Die Räume in denen die Fussbodenheizung eingebracht werden soll, müssen vollständig geräumt sein. Hinder-nisse wie Türschwellen etc. müssen beseitigt werden.

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2. / Der Fussboden muss trocken, ausgehärtet, glatt und eben sein. Sollte es notwendig sein, die Oberfläche zu egalisieren, muss dies VOR Beginn der Installation erfolgen. Bitte berücksichtigen sie dabei die Austrocknungszeiten.

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3. / Die Fussbodenheizung kann ausschliesslich in Zement- oder Anhydritestrich verlegt werden. Ein Einfräsen in Kacheln, Fliesen oder Betonfussboden ist nicht möglich. Diese und andere Bodenbeläge müssen vorab rückstandlos bauseits entfernt werden. Zusätzlich aufgebrachte Trockenestrichelemente können ab einer Stärke von 20 mm gefräst werden.

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4. / Sollte bekannt sein, dass sich im Estrich Leitungen oder Kabel befinden, ist dies dem Monteur unbedingt mitzu-teilen. Bei  Leitungen im Estrich ist eine Überdeckung von mindestens 40 mm erforderlich, ansonsten ist eine Estrich-dicke von 40 mm ausreichend. Bitte teilen Sie dem Monteur auch mit, wenn Ihnen NICHT bekannt ist, ob Leitungen, Kabel o.ä. im Estrich verlegt sind.

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5. / Sollte es ungeachtet der sorgfältigen Arbeit durch das Montageteam zu Leckagen an Heizungs- oder Wasser-leitungen kommen, so  werden diese soweit möglich direkt vom Montageteam beseitigt. Die Reparatur von sonsti-gen in der Deckschicht aufgetretenen Beschädigungen muss bauseits erfolgen.

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6. / Voraussetzung für das Einfräsen sind mindestens 2 Stromkreise (abgesichert mit mindestens 16 A) pro Wohnung. Während die Fräsmaschine in Betrieb ist, dürfen keine weiteren schweren Haushaltsgeräte wie Trockner,  Wasch-maschine, Herd und/oder Backofen genutzt werden.

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7. / Bei Arbeiten auf Etagen muss ein Aufzug oder Baulift vorhanden sein.

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8. / Sollte der Heizkreisverteiler im Keller installiert sein, muss der Durchbruch zum Keller bauseits vorbereitet sein, damit die Heizkreisanschlüsse problemlos gelegt werden können.

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9. / Nach der Verlegung ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1264 mit Wasser oder Druckluft zwingend erforder-lich. Hierzu wird die Anlage mit einem Füllschlauch gefüllt und anschliessend entlüftet.

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10. / Das bei der Fräsung anfallende Schleifgut sowie Reste und Verpackungsmaterial sind bauseits zu entsorgen.

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11. / Auch wenn die beauftragten Monteure sich in jeder Hinsicht bemühen sorgfältig zu arbeiten muss darauf hingewiesen werden, dass die Installation durch schweres Gerät vorgenommen wird. Empfindliche Stellen müssen  bauseits vor Beginn der Arbeiten entweder mit Schutzmaterial geschützt oder entfernt werden (z.B. Türen und Türrahmen, Fensterbänke, Türschwellen, bearbeitete Wände, Küchenschränke, etc.).

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12. / Grundsätzlich empfiehlt es sich, Notwendige Endarbeiten erst nach der Installation der Fussbodenheizung auszu-führen.

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13. / Während der gesamten Arbeiten der Monteure gilt das Gebäude als Baustelle und somit gilt „Betreten auf eigene Gefahr“ – auch für den Kunden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte, die das Gebäude betreten wollen, darüber informiert sind.

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14. / Am Tag der Übergabe muss der Kunde anwesend sein, um die Installation abzunehmen.

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15. / Sollten die Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten werden können, muss mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Montagetermin darüber informiert werden, zur möglichen Vereinbarung eines alternativen Termins.

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16. / Mehrarbeiten und/oder zusätzliche Kosten werden von uns in Rechnung gestellt.

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